AGB
Bedingungen für Reparatur- und Serviceleistungen von NBGenius.
Bedingungen
§1. Reparatur- und Serviceleistungen werden entsprechend den vereinbarten Bedingungen und Preisen für die Reparatur und den Service erbracht.
§2. Der Kunde bekommt von der Werkstatt einen Beleg über die Entgegennahme des Geräts zur Reparatur bzw. zum Service, mit dem das Gerät nach der Reparatur bzw. nach dem Service abgeholt wird.
§3. Geräte mit feuchtigkeitsbedingten, elektrischen bzw. mechanischen Schäden werden nur nach einer besonderen Vereinbarung mit dem Kunden, grundsätzlich nur entgeltlich repariert.
§4. Kostenlose Fehleranalyse bei folgender Reparaturbeauftragung, sonst 49,00 Euro Bearbeitungs-/Analysegebühr.
§5. Die Reparatur bzw. der Service können ergeben, dass das Gerät derart beschädigt ist, dass es nicht mehr instandgesetzt werden kann. Während der Reparatur kann das Gerät komplett Schaden nehmen, wodurch die Rückgabe des Geräts an den Kunden im ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich ist.
Bei der Reparatur des Geräts können zusätzliche Defekte durch Flüssigkeit, Feuchtigkeit, mechanische Beschädigungen oder aus sonstigen Gründen festgestellt werden, die eine eindeutige Diagnostizierung des Beschädigungsgrades des Geräts unmöglich machen. Wenn bei einem Fernseher oder einem anderen Gerät der Fehler, der bei der Reparatur festgestellt wurde, nicht behoben werden kann, kann eine Bearbeitungsgebühr nach Vereinbarung anfallen.
§6. In Anbetracht der Besonderheiten der Reparatur kann die Unversehrtheit der Daten auf verschiedenen Speichermedien des Geräts nicht sichergestellt werden. Die Werkstatt empfiehlt dem Kunden, vor der Reparatur ein Backup der Daten durchzuführen.
§7. Die Werkstatt haftet nicht für indirekte Verluste, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§8. Der Kunde haftet für die Legitimität der auf seinen Geräten installierten Software.
§9. Garantiereparatur wird von der Werkstatt nur bei Geräten durchgeführt, die von der Werkstatt verkauft und gewartet wurden, sofern nichts anderes vereinbart. Abweichende Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.
§10. Bei der Annahme von Fernsehgeräten zur Reparatur kann eine Vorauszahlung verlangt werden, die später auf die zu bezahlende Rechnung angerechnet wird.
§11. Der Kunde soll das instandgesetzte bzw. nicht instandgesetzte Gerät innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung von der Werkstatt abholen. Für länger nicht abgeholte Geräte gelten die jeweils vereinbarten und gesetzlich zulässigen Regelungen.